Vorteile einer Antragstellung bis zum 31. März 2021
Wir erklären Ihnen, welche Art von Ansprüchen Sie geltend machen können, welche Nachweise erforderlich und welche Einschränkungen zu beachten sind.
Der finale Brexit hat Auswirkungen in vielen Bereichen, unter anderem auch auf das gute (alte) digitale EU-Vorsteuervergütungsverfahren. Das elektronische Antragsverfahren für Großbritannien ist nur noch bis zum 31. März 2021 offen. Erfahren Sie in unserem KOSTENLOSEN VAT4U Brexit Leitfaden mehr über die aktuellen Änderungen und was Sie bis Ende März zu beachten haben.
Vorteile einer Antragstellung bis zum 31. März 2021
Wir erklären Ihnen, welche Art von Ansprüchen Sie geltend machen können, welche Nachweise erforderlich und welche Einschränkungen zu beachten sind.
Inklusive Experten-Tipps
Erfahren Sie mehr über wichtige Besonderheiten im Antragsverfahren und warum das elektronische Verfahren so essentiell ist.
Format des Leitfadens
In diesem PDF-Dokument erhalten Sie eine übersichtliche Darstellung aller Informationen für eine Antragstellung in Großbritannien vor dem 31. März 2021.
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